Honorar / Vergütung

Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) eines Steuerberaters bemisst sich stets nach der Steuerberatervergütungsverordnung. 
Maßgeblich für eine Gebühr sind Gegenstandswerte, Zeitaufwand und Komplexität eines jeden Sachverhalts. Individuell kann entlang des Gegenstandswertes eine niedrigere Gebühr erhoben werden. 
Da ich lediglich am Abend für Sie erreichbar bin, berücksichtige ich dies in der Gebührenabrechnung, weswegen ich mich bei Rechnungsstellung möglichst am unteren Bereich des zulässigen Gebührenrahmens orientiere. 

Gerne lasse ich Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Honorarangebot zukommen. Schreiben Sie mich einfach an. 

Steuerberatung in Fürth